Förderung der freiwilligen Rückkehr

Die Landesregierung fördert die freiwillige Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen. Kernelement ist dabei die „Landesinitiative Rückkehr“. Diese Landesinitiative stellt den Kommunen in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2005 Landesmittel zur Verfügung, um-,

  • eigene Rückkehrprojekte zu planen und umzusetzen,
     
  • Rückkehrprojekte und -maßnahmen zu vergeben – zum Beispiel an Wohlfahrtsverbände,
     
  • konkrete Einzelfalllösungen für die Rückkehr mit dem Betroffenen zu erarbeiten und diese – auch finanziell – zu unterstützen. Dies kann beispielsweise geschehen, indem die oder der Ausreisepflichtige oder -willige die Ausreise finanziert bekommt, sofern diese nicht über das Rückkehrprogramm von Bund und Ländern REAG und GARP erfolgen kann. Möglich ist auch eine ergänzende Förderung zum REAG/GARP-Programm z.B. durch die Gewährung eines kleinen Startkapitals für eine Existenzgründung, wie etwa eine Nähmaschine für eine Schneiderei oder Werkzeuge zur Einrichtung einer Werkstatt. Eine Prüfung erfolgt durch die bewilligende Kommune unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten sind den Förderrichtlinien vom 08.08.2017 zu entnehmen, welche rückwirkend zum 01.01.2017 gelten.

Die Landesregierung legt somit ihren Schwerpunkt auf die Förderung einer Rückkehr in Würde. Die freiwillige Ausreise hat immer Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung, also der Abschiebung. Dies schreibt auch die EU-Rückführungsrichtlinie vor. Die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz sind durch das Integrationsministerium dafür sensibilisiert worden und erhalten hierzu auf Antrag auch entsprechende Fördermittel auf Basis der genannten Förderrichtlinien. Zudem stellt eine freiwillige Ausreise unter fiskalischen Gesichtspunkten in der Regel immer eine günstigerer Alternative als eine Abschiebung dar, welche zudem mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Sollte eine freiwillige Ausreise nicht möglich sein, wird jedoch abgeschoben.

Das Konzept der Landesregierung, freiwilligen Ausreise den Vorrang vor etwaigen Zwangsmaßnahmen einzuräumen, hat sich als effektiv und erfolgreich erwiesen. Im Ländervergleich, was die freiwillige Ausreise angeht, rangiert Rheinland-Pfalz auf den vorderen Plätzen, direkt nach den großen Flächenländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Im Rahmen der Landesinitiative Rückkehr fördert das Land auch ergänzend das Kompetenzzentrum Rückkehr des Diakonischen Werkes Trier und Simmern-Trarbach gGmbH, welches die rheinland-pfälzischen Kommunen bei allen Fragen zum Bereich der freiwilligen Rückkehr berät und unterstützt.